Date: Januar 25th, 2007
Cate: Rechtsprechung, Urheberrecht

Framing eines Fotos verletzt Urheberrechte

heise online – Framing eines Fotos verletzt Urheberrechte:

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 10. Januar 07 (AZ: 21 O 20028/05) entschieden, dass das Setzen von Frames mit fremden Inhalten auf der eigenen Website das exklusive Recht des Urhebers verletzt, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen. Die Beklagten hatten ein Foto einer Rußnase, ein Fisch mit dem geläufigeren Namen “Zährte”, von einer anderen Webseite per Frame auf ihrer eigenen Webssite eingebunden.

Date: Dezember 7th, 2006
Cate: Recht, Rechtsprechung
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Kammergericht: Schutz der Privatsphäre nicht nur an Orten der Abgeschiedenheit

Bei der Frage der Rechtmäßigkeit von Bildnis-Veröffentlichungen stellt die “berechtigte Privatheitserwartung” ein maßgebliches Kriterium dar, die nicht nur bei einem Aufenthalt an abgeschiedenen Orten anzunehmen ist. Dies entschied der 10. Zivilsenat des Kammergerichts am 6.11.2006 durch Urteil (Az. 10 U 282/05 – Veröffentlichung in der ZUM folgt).

[via: Institut für Urheber- und Medienrecht]

Date: August 14th, 2006
Cate: Photographie, Recht

Telepolis: Die Flaute nach dem Schuss

Telepolis über die Hintergründe von Bildfälschungen im Journalismus (das advobLAWg berichtete):

“Es gibt zu wenig Arbeit für zu viele Fotografen, die überdies auch noch alle das Selbe fotografieren. Der Anreiz, die eigenen Bilder mit technischer oder logistischer Nachhilfe besser zu machen als die Realität ist sehr groß, wenn man im Geschäft überleben will. Denn aus der Wirklichkeit kann man manchmal einfach nicht genug raus holen.”
[...]
“Als ich hier ankam war es toll: Es ist immer was los, ich habe viel fotografiert, viele Abende mit den anderen Jungs verbracht, aber nichts verkauft. Gut, dann stecke ich’s eben ins Portfolio, habe ich mir immer gesagt, wird schon irgendwann werden. Bis dann irgendwann ein dringender Anruf von meiner Bank kam – da habe ich zum ersten Mal zu Photoshop gegriffen. Und plötzlich haben die Kunden zugegriffen.”

Date: August 10th, 2006
Cate: Photographie, Recht

Robbie Williams: Knebelverträge für Fotografen

Die deutschen Nachrichtenagenturen werden nicht über die Deutschland-Tournee von Robbie Williams berichten, weil ihre Bildjournalisten von den Konzerten des Sängers ausgeschlossen wurden. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa), Associated Press (AP), Agence France-Presse (AFP) und der Deutsche Depeschendienst (ddp) schickten zum Auftaktkonzert am 10. Juli 2006 in Dresden auch keine Wortberichterstatter.

Zur Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Date: August 8th, 2006
Cate: Recht

Fotograf wegen manipuliertem Foto “gefeuert”

Die Nachrichtenagentur Reuters hat die Zusammenarbeit mit einem freien Fotografen im Libanon gekündigt, nachdem dieser ein Bild von einem israelischen Luftangriff auf Beirut verändert hatte, berichtet Focus Online.

Siehe auch: NETZEITUNG MEDIEN: Blogger entlarven Manipulation an Nahost-Foto.

Date: August 1st, 2006
Cate: Zubehör

Kodak stößt Digitalkamera-Produktion ab

Die Geschäfte bei Kodak laufen schlecht. Das zeigen die Zahlen des zweiten Quartals. Um Kosten einzusparen, verkauft der Fotokonzern deshalb seine gesamte Digitalkamera-Produktion an den Auftragsfertiger Flextronics. Das Handelsblatt berichtet.

Date: August 1st, 2006
Cate: Rechtsprechung

Kammergericht: Verbreitung von Promi-Bildern

Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies heute in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten.

Die Richter begründeten dies damit, dass eine der breiten Öffentlichkeit bekannte Person zwar die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Privatleben verhindern kann, wenn sie durch diese in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt wird. Nach Auffassung des Senats besteht jedoch kein Anspruch darauf, generell eine Verbreitung von Bildern aus dem privaten Alltag zu untersagen. Denn die Frage, ob und unter welchen Umständen die Veröffentlichung von Bildern aus dem Alltagsleben rechtmäßig sein kann, erfordert einen Abwägungsprozess zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person. Diese Abwägung kann nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Sachverhalts vorgenommen werden.

So war in einem der vom 9. Zivilsenat entschiedenen Fälle eine Fernsehmoderatorin beim Einkaufen auf einer Ferieninsel fotografiert worden. Das Foto war in einer Zeitschrift unter der Überschrift „Was jetzt los ist auf Mallorca“ abgedruckt. Die Betroffene verlangte allerdings zu Recht, dieses sowie gleichartige Fotos zukünftig nicht zu veröffentlichen. Nach Auffassung des Gerichts war das Berichterstattungsinteresse denkbar gering, da jeglicher Bezug zu der beruflichen Tätigkeit oder zu öffentlichen Auftritten der Moderatorin fehlte. Ihr Interesse an Anonymität gehe vor, da sie selbst nur mit wenigen, allgemein gehaltenen Informationen über ihr Privatleben an die Öffentlichkeit getreten sei. Soweit die Moderatorin darüber hinaus beantragt hatte, die Veröffentlichung von „Bildnissen aus ihrem privaten Alltag“, zum Beispiel beim Spazierengehen, Einkaufen, privatem Urlaub, privaten Veranstaltungen etc. zu unterlassen, blieb die Klage ohne Erfolg.

Zur Pressemitteilung des Kammergerichts.

Date: Juli 6th, 2006
Cate: Rechtsinfos, Urheberrecht

Wem gehört die Mona Lisa?

Digitale Kopien von Kunst sind ein Milliardenmarkt. Verlage fürchten um ihre Existenz, Wissenschaftler um die freie Forschung. ZEIT online fragt in einem schon etwas älteren, gleichwohl lesenswerten Artikel: Wem gehört die Mona Lisa?