Archive for category Recht

Date: August 14th, 2006
Cate: Photographie, Recht

Telepolis: Die Flaute nach dem Schuss

Telepolis über die Hintergründe von Bildfälschungen im Journalismus (das advobLAWg berichtete):

“Es gibt zu wenig Arbeit für zu viele Fotografen, die überdies auch noch alle das Selbe fotografieren. Der Anreiz, die eigenen Bilder mit technischer oder logistischer Nachhilfe besser zu machen als die Realität ist sehr groß, wenn man im Geschäft überleben will. Denn aus der Wirklichkeit kann man manchmal einfach nicht genug raus holen.”
[...]
“Als ich hier ankam war es toll: Es ist immer was los, ich habe viel fotografiert, viele Abende mit den anderen Jungs verbracht, aber nichts verkauft. Gut, dann stecke ich’s eben ins Portfolio, habe ich mir immer gesagt, wird schon irgendwann werden. Bis dann irgendwann ein dringender Anruf von meiner Bank kam – da habe ich zum ersten Mal zu Photoshop gegriffen. Und plötzlich haben die Kunden zugegriffen.”

Date: August 10th, 2006
Cate: Photographie, Recht

Robbie Williams: Knebelverträge für Fotografen

Die deutschen Nachrichtenagenturen werden nicht über die Deutschland-Tournee von Robbie Williams berichten, weil ihre Bildjournalisten von den Konzerten des Sängers ausgeschlossen wurden. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa), Associated Press (AP), Agence France-Presse (AFP) und der Deutsche Depeschendienst (ddp) schickten zum Auftaktkonzert am 10. Juli 2006 in Dresden auch keine Wortberichterstatter.

Zur Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Date: August 8th, 2006
Cate: Recht

Fotograf wegen manipuliertem Foto “gefeuert”

Die Nachrichtenagentur Reuters hat die Zusammenarbeit mit einem freien Fotografen im Libanon gekündigt, nachdem dieser ein Bild von einem israelischen Luftangriff auf Beirut verändert hatte, berichtet Focus Online.

Siehe auch: NETZEITUNG MEDIEN: Blogger entlarven Manipulation an Nahost-Foto.

Date: August 1st, 2006
Cate: Rechtsprechung

Kammergericht: Verbreitung von Promi-Bildern

Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies heute in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten.

Die Richter begründeten dies damit, dass eine der breiten Öffentlichkeit bekannte Person zwar die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Privatleben verhindern kann, wenn sie durch diese in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt wird. Nach Auffassung des Senats besteht jedoch kein Anspruch darauf, generell eine Verbreitung von Bildern aus dem privaten Alltag zu untersagen. Denn die Frage, ob und unter welchen Umständen die Veröffentlichung von Bildern aus dem Alltagsleben rechtmäßig sein kann, erfordert einen Abwägungsprozess zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person. Diese Abwägung kann nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Sachverhalts vorgenommen werden.

So war in einem der vom 9. Zivilsenat entschiedenen Fälle eine Fernsehmoderatorin beim Einkaufen auf einer Ferieninsel fotografiert worden. Das Foto war in einer Zeitschrift unter der Überschrift „Was jetzt los ist auf Mallorca“ abgedruckt. Die Betroffene verlangte allerdings zu Recht, dieses sowie gleichartige Fotos zukünftig nicht zu veröffentlichen. Nach Auffassung des Gerichts war das Berichterstattungsinteresse denkbar gering, da jeglicher Bezug zu der beruflichen Tätigkeit oder zu öffentlichen Auftritten der Moderatorin fehlte. Ihr Interesse an Anonymität gehe vor, da sie selbst nur mit wenigen, allgemein gehaltenen Informationen über ihr Privatleben an die Öffentlichkeit getreten sei. Soweit die Moderatorin darüber hinaus beantragt hatte, die Veröffentlichung von „Bildnissen aus ihrem privaten Alltag“, zum Beispiel beim Spazierengehen, Einkaufen, privatem Urlaub, privaten Veranstaltungen etc. zu unterlassen, blieb die Klage ohne Erfolg.

Zur Pressemitteilung des Kammergerichts.

Date: Juli 6th, 2006
Cate: Rechtsinfos, Urheberrecht

Wem gehört die Mona Lisa?

Digitale Kopien von Kunst sind ein Milliardenmarkt. Verlage fürchten um ihre Existenz, Wissenschaftler um die freie Forschung. ZEIT online fragt in einem schon etwas älteren, gleichwohl lesenswerten Artikel: Wem gehört die Mona Lisa?

Date: Juli 5th, 2006
Cate: Rechtsinfos, Urheberrecht

Urheberrecht und Leistungsschutz

Spiegel-Online:

Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.

Date: März 26th, 2006
Cate: Rechtsprechung

LG Frankfurt a.M.: Recht am eigenen Bild bei Nichterkennbarkeit

Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 19.01.2006 – Az.: 2/03 O 468/05: 8 S. PDF) ist das Recht am eigenen Bild nicht erst dann verletzt, wenn sich die Erkennbarkeit einer Person auf einem Foto aus der Abbildung der Gesichtszüge ergibt, sondern auch dann, wenn “der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann [...].”

Date: Februar 16th, 2006
Cate: Rechtsprechung
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HansOLG Hamburg: Schutz der Privatsphäre

Personen des öffentlichen Lebens und deren ständige Begleiter dürfen nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg) an öffentlichen Plätzen fotografiert und die Fotos veröffentlicht werden.

Mit dieser Entscheidung wies das HansOLG eine Klage gegen die Verlagsgruppe Klambt, die im März 2002 in ihrer Zeitschrift »7 TAGE« einen Beitrag über Prinzessin Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover mit einem Foto des Ehepaares illustriert hatte, das die beiden im Urlaub während eines Spaziergangs auf einer öffentlichen Straße zeigte, ab.

[via: Institut für Urheber- und Medienrecht]