Brandenburgisches OLG, Urteil vom 03.02.2009 – Az. 6 U 58/08
via MIR 2009, Dok. 036 – Medien Internet und Recht:
Wer ein fremdes Produktfoto im Rahmen einer privaten Internetauktion ohne Benennung des Fotografen nur wenige Tage lang verwendet, hat dem Verletzer nur 40 EUR Schadensersatz (20 EUR Lizenzgebühr und 20 EUR Verletzerzuschlag – 100% – wegen fehlender Urhebernennung) zu leisten und 100 EUR Anwaltshonorare zu erstatten.