Framing eines Fotos verletzt Urheberrechte
heise online – Framing eines Fotos verletzt Urheberrechte:
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 10. Januar 07 (AZ: 21 O 20028/05) entschieden, dass das Setzen von Frames mit fremden Inhalten auf der eigenen Website das exklusive Recht des Urhebers verletzt, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen. Die Beklagten hatten ein Foto einer Rußnase, ein Fisch mit dem geläufigeren Namen “Zährte”, von einer anderen Webseite per Frame auf ihrer eigenen Webssite eingebunden.