Kammergericht: Schutz der Privatsphäre nicht nur an Orten der Abgeschiedenheit
Bei der Frage der Rechtmäßigkeit von Bildnis-Veröffentlichungen stellt die “berechtigte Privatheitserwartung” ein maßgebliches Kriterium dar, die nicht nur bei einem Aufenthalt an abgeschiedenen Orten anzunehmen ist. Dies entschied der 10. Zivilsenat des Kammergerichts am 6.11.2006 durch Urteil (Az. 10 U 282/05 – Veröffentlichung in der ZUM folgt).