Date: Juli 5th, 2006
Cate: Rechtsinfos, Urheberrecht
Tags:

Urheberrecht und Leistungsschutz

Spiegel-Online:

Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.

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