Urheberrecht und Leistungsschutz
Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.
Und auch neue Reproduktionen mittelalterlicher Gemälde dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also des Fotografen, gezeigt werden. Denn auch das Foto selbst ist geschützt.