Date: Oktober 7th, 2005
Cate: Rechtsprechung
Tags:

BGH: Schadensersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos

Erfolgt der Abdruck von Pressebildern ohne Genehmigung des Fotografen, so bemisst sich der dafür zu zahlende Schadensersatz “nach den gesamten Umständen”. Für die exakte Höhe sind neben den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) unter Umständen auch Vergütungsabreden aus Mantellieferungsverträgen der Tageszeitungen zu berücksichtigen.

Der Volltext der Entscheidungen des BGH vom 6. Oktober 2005 unter den Aktenzeichen I ZR 266/02 und I ZR 267/02 liegt noch nicht vor; zur Pressemitteilung des BGH.

Leave a Reply

 Name

 Mail

 Home

[Name and Mail is required. Mail won't be published.]