Date: April 15th, 2010
Cate: Recht, Urheberrecht

Und täglich grüßt das Urheberrecht

Kollege Henning Krieg weist – erneut und zu Recht – darauf hin, dass sich die Erkenntnis, dass jedes Foto, sei es eine künstlerische Aufnahme oder lediglich ein Schnappschuss, urheberrechtlichen Schutz genießt, immer noch nicht durchgesetzt hat. Auch auf meinem Schreibtisch landen fast täglich Abmahnungen wegen unzulässiger Verwendung von Fotos und Fotografen wenden sich an mich, weil wieder einmal ein Foto ohne Rückfrage kopiert und für eigene Zwecke verwendet wurde.

Umso unverständlicher ist, dass nun der Stern im Rahmen einer Softwarevorstellung ohne Hinweis auf diese Problematik quasi zur Verletzung der Urheberrechte auffordert: Und täglich grüßt das Urheberrecht » kriegs-recht.de.

Date: November 4th, 2009
Cate: Artikel, Photographie

StyleSpion: Streetphotography

street-photography-chris-weeks

StyleSpion:

Chris Weeks hat eine mitreißende Dokumentation über die Straßenfotografie gemacht. Darin sieht man ihn und andere Fotografen bei der Arbeit und in Interviews. Es würde beinahe nicht verwundern, wenn in der Ecke oben ein kleines Leica Logo platziert wäre, denn alle beteiligten schwören auf die Rangefinderkameras von Leica, als könnte man mit keiner anderen Kamera der Welt ähnliches machen. Und wahrscheinlich haben sie damit recht.

more))

Date: November 4th, 2009
Cate: Recht am eigenen Bild, Rechtsprechung

BGH: Zulässigkeit der Abbildung des Bildnisses von Boris Becker in der Werbekampagne zur Einführung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

Der u. a. für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.
more))

Date: Oktober 6th, 2009
Cate: Recht am eigenen Bild, Rechtsprechung

BGH: Veröffentlichung von Kinder-Fotos bis zur Volljährigkeit

Die Kläger sind minderjährige Kinder von Franz Beckenbauer. 2007 erschienen in verschiedenen Zeitschriften aus dem Verlag der Beklagten Abbildungen, die die Kläger jeweils mit beiden Eltern oder einem Elternteil zeigen. Auf Verlangen der Kläger hat die Beklagte bezüglich der Bilder teilweise Unterlassungsverpflichtungser-klärungen abgegeben. Mit der vorliegenden Klage erstreben die Kläger eine Verurteilung der Beklagten dahin, jegliche Veröffentlichung von Bildern, die die Kläger zeigen, zu unterlassen.

more))

Date: Mai 25th, 2009
Cate: Rechtsprechung, Urheberrecht

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 03.02.2009 – Az. 6 U 58/08

via MIR 2009, Dok. 036 – Medien Internet und Recht:

Wer ein fremdes Produktfoto im Rahmen einer privaten Internetauktion ohne Benennung des Fotografen nur wenige Tage lang verwendet, hat dem Verletzer nur 40 EUR Schadensersatz (20 EUR Lizenzgebühr und 20 EUR Verletzerzuschlag – 100% – wegen fehlender Urhebernennung) zu leisten und 100 EUR Anwaltshonorare zu erstatten.

Date: März 22nd, 2009
Cate: Recht am eigenen Bild, Rechtsprechung

Fotografiere nicht die verborgene Braut

Wenn die Presse von einer Hochzeit (auch der eines bundesweit bekannten Journalisten) ausgesperrt wird, stellt die Aufnahme und Veröffentlichung eines Fotos, das die Braut innerhalb eines Gebäudes im Wartezustand für die anstehende Zeremonie zeigt, eine Verletzung ihrer Privatsphäre dar. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

via Bildjournalisten » Fotorecht News » Fotografiere nicht die verborgene Braut.

Date: Februar 24th, 2009
Cate: Recht am eigenen Bild, Urheberrecht

Darf ich, darf ich nicht?

Martin Gommel, auch bekannt unter seinem Pseudonym “Kwerfeldein”, hat zur Veröffentlichung in seinem Weblog mit Schwerpunkt Fotografie den Kollegen Philipp Dorowski interviewt. Thema: Fotografieren auf der Strasse – Streetfotografie.

Date: Juli 4th, 2007
Cate: Recht am eigenen Bild, Rechtsprechung
Kommentare deaktiviert

BGH: Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter

Pressemitteilung des BGH:

Kläger sind Prinz und Prinzessin von Hannover. Beklagte sind verschiedene Presseverlage.

Die beklagten Verlage haben in mehreren von ihnen verlegten Zeitschriften verschiedene Artikel über die Klägerin und ihren Ehemann veröffentlicht, die u. a. mit Aufnahmen dieser beiden Personen bebildert waren. Die Fotografien sind sämtlich während verschiedener Urlaubsaufenthalte der Abgebildeten aufgenommen worden und zeigen die Kläger auf belebter Straße oder in einem Sessellift. Die Kläger begehren Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen.

more))

Date: März 6th, 2007
Cate: Recht am eigenen Bild, Rechtsprechung

BGH: Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen

Teilerfolg für Prinz und Prinzessin von Hannover: Bei der Veröffentlichung von Berichten und Bildern ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Nur diejenigen Fotos sind zulässig, die im Zusammenhang mit der Wortberichterstattung über die Erkrankung des damals regierenden Fürsten von Monaco veröffentlicht worden sind. Bei dieser Erkrankung handelt es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das die Presse berichten darf.

Den anderen Texten war keinerlei Beitrag zu einem Thema von allgemeinem Interesse zu entnehmen, so dass die zugehörigen Abbildungen in Ermangelung eines objektiven Informationswerts ohne Einwilligung der Abgebildeten unzulässig sind. Das gilt für die Berichterstattung über den Urlaub in St. Moritz sowie über eine Geburtstagsfeier und schließlich auch für Abbildungen im Zusammenhang mit einem Bericht über die Vermietung einer Villa der klagenden Eheleute in gleicher Weise.

Zur Pressemitteilung des BGH.

Date: Februar 5th, 2007
Cate: Rechtsprechung, Urheberrecht

Veröffentlichung von Nacktfotos

LG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2006 – Az. 12 O 194/05:

Jeder, der das Personenbild eines anderen verbreiten will, ist von sich aus zur Prüfung gehalten, wie weit seine Veröffentlichungsbefugnis reicht. Dies gilt erst recht dann, wenn es sich – wie vorliegend – um ein in besonders starkem Maße die Intimssphäre des Abgebildeten berührendes Nacktfoto handelt.

Die rechtswidrige und auch schuldhafte Verletzung der Privatsphäre als Konkretisierung einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigt die Zubilligung einer billigen Geldentschädigung.

Zum Volltext über die Urteilsdatenbank.